Leistungen
Wir beraten Sie in allen Steuerrechtsgebieten, ausgenommen Zölle und Steuerstrafrecht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen:
Unternehmensbesteuerung (national und international)
Wir beraten überwiegend mittelständische Unternehmen und Unternehmer, die sich national und/oder grenzüberschreitend betätigen, auf dem Gebiet
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der Compliance (laufende Buchhaltung, Jahresabschlusserstellung und der Erstellung von Steuererklärungen),
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bei der Reorganisation, Neuausrichtung oder Erweiterung des Betriebes
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und bei der Rechtsdurchsetzung in Streitfällen mit der Finanzverwaltung.
Besteuerung von Privatpersonen
Daneben beraten wir auch natürliche Personen im Hinblick auf Einkommensteuer, Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer.
Umstrukturierungen
Sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen leben in einem sich stetig wandelnden Umfeld. Eine internationale Ausrichtung gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung. Um entweder wettbewerbsfähig zu bleiben, um Risiken zu vermeiden oder um eine anstehende Vermögensnachfolge zu regeln, sind häufig (auch grenzüberschreitende) Umstrukturierungen im unternehmerischen und privaten Bereich erforderlich.
Wir helfen Ihnen dabei, die Belastungswirkungen der daraus resultierenden Besteuerung zu optimieren und geben Ihnen die Grundlagen zur Entscheidungsfindung.
Betriebsprüfungen
Im Rahmen von Außenprüfungen überprüft das Finanzamt die steuerliche Behandlung bereits verwirklichter Sachverhalte. Häufig bewertet das Finanzamt in sog. Prüfungsfeststellungen die Rechtsfolgen anders als der Steuerpflichtige dies bisher getan hat und es drohen Steuermehrbelastungen und die Verzinsung von Steuerschulden.
Wir prüfen diese Feststellungen des Finanzamtes auf Richtigkeit, formulieren Stellungnahmen und unterstützen den Steuerpflichtigen bei der Schlussbesprechung.
Gutachten / Peer Review
Die Durchführung von unternehmerischen Transaktionen oder privaten Veränderungen hat meistens steuerliche Konsequenzen und muss irgendwie deklariert werden. Wir analysieren diese Sachverhalte und ermitteln die steuerliche Rechtsfolge in einer kurzen gutachterlichen Stellungnahme.
Daneben biete ich Berufskollegen an, bei schwierigen Fällen wie z.B. Umstrukturierungen, Betriebsprüfungen oder Klagen einen Peer-Review durchzuführen. Über dieses Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass die vom Berufskollegen gefundene Argumentation auch unter einem anderen Blickwinkel Bestand hat. Meine langjährige Tätigkeit in der steuerlichen Grundsatzabteilung ermöglicht mir diesen Blickwinkel.
Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe
Sofern der Steuerbescheid anders festgesetzt wird als in der Steuererklärung erklärt oder wenn die Betriebsprüfung sich den Argumenten des Steuerpflichtigen verschließt, muss gegen den Bescheid entweder Einspruch eingelegt werden oder es muss vor den Finanzgerichten geklagt werden.
Wir prüfen die Erfolgsaussichten von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen, formulieren bei Aussicht auf Erfolg den Einspruch bzw. die Klage und vertreten den Steuerpflichtigen vor Gericht (FG, BFH, EuGH).
Eigene gewonnene Prozesse:
EuGH-Urteil vom 16.7.2015 in der Rs. C-108/14 - Larentia+Minerva
sowie die Anschlussentscheidung beim
BFH vom 01.06.2016 in XI R 17/11
Es ging um den Vorsteuerabzug von Führungsholdings sowie die Eignung von Personengesellschaften als Organgesellschaften im Umsatzsteuerrecht.
Internationales Steuerrecht / Europarecht
Sobald inländische Unternehmen in Europa tätig werden oder im EU-Ausland ansässige Unternehmen in Deutschland tätig werden, ist nicht mehr nur das deutsche Steuerrecht maßgebend. Sowohl die europäischen Grundfreiheiten als auch diverse Steuerrichtlinien der EU-Kommission sind dann bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Häufig kommt es dadurch zu Steuererleichterungen.
Ich habe auf dem Gebiet des Europarechts promoviert und verfüge über Detailkenntnisse der Einflüsse des Europarechts auf das deutsche Steuerrecht.
Vorträge und Veröffentlichungen
Vorträge
Manchmal besteht der Wunsch beim Mandanten oder Berufskollegen, dass seine Mitarbeiter oder Kunden zu bestimmten steuerlichen Themen informiert werden. Ich erarbeite solche speziell zugeschnittenen Schulungen und halte die Vorträge dazu.
Zum Beispiel:
Vortrag zum Thema: "Einfluss des Europarechts auf das nationale Steuerrecht" vom 16.1.2017 vor dem Arbeitskreis der Steuerberater in Lüneburg. Hier den Vortrag herunterladen >
Veröffentlichungen
Sie möchten die Meinungsbildung zu einem speziellen Thema in der Fachliteratur vorantreiben, aber wegen persönlicher Befangenheit nicht selbst publizieren? Sprechen Sie mich gerne an. Bei einem interessanten Thema beschäftige ich mich selbst damit und verfasse einen Fachartikel.
Dies ist nur eine Auflistung unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Daneben beschäftigen wir uns mit vielen anderen Themen im Steuerrecht, die hier nicht aufgelistet wurden. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.